Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-10-04 · Vertragsversion: 2026-10-04
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung von Tavorino und für darüber gebuchte Leistungen des folgenden Anbieters:
Marvin Jäger Web SolutionsInhaber: Marvin Jäger
Kirchhellener Str. 70a, 45966 Gladbeck, Deutschland
E-Mail: tavorinoapp@gmail.com
Tavorino richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Dienst für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Registrierung und bei kostenpflichtigen Buchungen, als Unternehmer zu handeln. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Tavorino ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Registrierung und Vertragsschluss
2.1 Kostenloses Restaurantkonto
Die Darstellung auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines kostenlosen Nutzungsvertrags ab. Tavorino nimmt dieses Angebot durch die Bestätigung der E-Mail-Adresse und Freischaltung des Kontos an.
2.2 Kostenpflichtige Tarife
Der Kunde wählt in seinem Konto einen Tarif und wird anschließend zu Stripe weitergeleitet. Vor Abgabe der verbindlichen Erklärung zeigt Stripe insbesondere Tarif, Abrechnungszeitraum, Steuern und Gesamtpreis an. Mit Betätigung der dort eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Checkout-Bestätigung durch Tavorino beziehungsweise Stripe zustande.
2.3 Einmalige Leistungen
Für standardisierte einmalige Leistungen gilt der im Checkout dargestellte Leistungsumfang. Individuelle Anforderungen, Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung werden vor Beginn der Umsetzung gesondert in Textform vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung umfasst die Buchung nur die bei Auswahl beschriebene Standardleistung.
Bei Website-Erstellung und Integrationen werden vor Beginn Umfang, Inhalte, Gestaltung, Korrekturen und Fertigstellungstermin in Textform festgelegt. Der Kunde stellt erforderliche Inhalte, Freigaben und technische Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögert sich die Umsetzung durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine angemessen; Tavorino informiert darüber. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Die fertiggestellte Website wird dem Kunden als Next.js-Projekt einschließlich Quellcode, Projektdateien und Hinweisen zum Starten und Erstellen der Website sicher übergeben und zur Abnahme bereitgestellt. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Recht, seine Website zu nutzen, zu bearbeiten und selbst oder durch einen beauftragten Anbieter zu hosten; dieses Recht besteht auch nach Aboende fort. Lizenzbedingungen eingebundener Drittbestandteile bleiben maßgeblich. Zugangsschlüssel und Tavorinos Plattform-Quellcode werden nicht mitgeliefert. Eingebundene Tavorino-Funktionen setzen weiterhin den jeweils erforderlichen Tarif voraus.
2.4 Technischer Ablauf
Eingabefehler können vor dem Absenden über die Formularfelder, die Tarifauswahl und die Stripe-Zusammenfassung korrigiert werden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Tavorino speichert die für den Vertragsschluss erforderlichen Vertrags- und Buchungsdaten. Die AGB können über diese Seite abgerufen und über die Druckfunktion des Browsers gespeichert werden. Buchungs- und Zahlungsbestätigungen werden elektronisch bereitgestellt.
3. Testphase
Mit der erstmaligen Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen. Für die Registrierung ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Ohne aktive Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs endet die Testphase automatisch; es entsteht keine Zahlungspflicht. Wird während der Testphase ein kostenpflichtiger Tarif gewählt, wird der im Stripe-Checkout ausgewiesene erste Abrechnungszeitpunkt maßgeblich.
4. Leistungen von Tavorino
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Tarifbeschreibung. Tavorino stellt insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Reservierungen, Bestellungen, Speisekarten, Tischplänen und Restaurant-Webseiten bereit, soweit diese im gebuchten Tarif enthalten sind. Die Nutzung erfordert einen Internetzugang und einen geeigneten, aktuellen Browser.
Tavorino darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vertragsgemäße Gesamtumfang dadurch nicht wesentlich vermindert wird. Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und angekündigt. Support und Störungsmeldungen sind über den Support-Bereich oder tavorinoapp@gmail.com möglich; Tavorino prüft die Meldung und behebt zu vertretende Störungen innerhalb einer nach Art und Schwere angemessenen Frist. Feste Reaktionszeiten oder Verfügbarkeitsquoten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Mängelrechte, insbesondere auf Minderung oder außerordentliche Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
Tavorino sorgt für den ordnungsgemäßen Versand der vorgesehenen Benachrichtigungen. Empfang und Kenntnisnahme können etwa durch Spamfilter oder falsche Kontaktdaten beeinträchtigt werden. Benachrichtigungen ersetzen deshalb nicht die Kontrolle der Vorgänge im Konto. Die Verantwortung für eigene Fehler und eingesetzte Erfüllungsgehilfen richtet sich nach Ziffer 10.
Das Website-Paket umfasst Hosting nur für von Tavorino erstellte Websites und wird zusätzlich zur einmaligen Website-Erstellung gebucht. Während seiner Laufzeit sind kleinere Inhaltsänderungen, etwa der Austausch von Bildern und Texten oder die Aktualisierung vorhandener Angaben, ohne Zusatzkosten enthalten. Der Kunde liefert die Inhalte und gewünschten Änderungen. Neue Funktionen, zusätzliche Seiten oder eine grundlegende Neugestaltung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Umfang und Vergütung.
Domain nach Wahl
Die Website-Erstellung ist eine eigenständige einmalige Leistung und kann ohne Abonnement beauftragt werden. Hosting und die nachfolgenden Domainoptionen gehören ausschließlich zum separat gebuchten Website-Paket. Für dieses Paket kann der Kunde eine eigene Domain bereitstellen oder Tavorino mit der Registrierung einer Standarddomain beauftragen. Die Domainoption, genaue Domain, Endung und technische Anbindung werden vor der Einrichtung in Textform abgestimmt; bei der Buchung der Website-Erstellung ist keine Domainauswahl erforderlich.
Eigene Domain des Kunden
Der Kunde registriert die Domain selbst auf seinen Namen bei einem Domainanbieter und trägt deren Registrierungs- und Verlängerungskosten. Er hält die Inhaberdaten aktuell und sorgt für die rechtzeitige Verlängerung. Tavorino unterstützt die Verbindung mit der gehosteten Website und stellt die erforderlichen DNS-Vorgaben bereit oder nimmt die vereinbarten Änderungen über einen vom Kunden eingeräumten Verwaltungszugang vor. Der Kunde ermöglicht die erforderlichen Änderungen. Seine Domain verbleibt auch nach Vertragsende bei ihm. Die Verantwortung Tavorinos für eigene Leistungen und Fehler bleibt unberührt.
Domain über Tavorino
Bei dieser ausdrücklich gewählten Option registriert Tavorino eine vereinbarte, verfügbare Standarddomain im eigenen Namen und wird Domaininhaber. Während der Laufzeit des Website-Pakets übernimmt Tavorino Verwaltung sowie Registrierungs- und Verlängerungskosten; der Kunde erhält die Nutzung für seine Website. Premiumdomains und der Kauf bereits registrierter Domains sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Umfang und Preis vor der Bestellung. Eine Registrierung erfolgt nur, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Der Kunde kann während der Paketlaufzeit oder bei Vertragsende die Übertragung der Tavorino-Domain auf sich verlangen. Tavorino verlangt hierfür keinen Kaufpreis und keine eigene Übertragungsgebühr. Das Verlangen ist in Textform an tavorinoapp@gmail.com zu richten; der Kunde nennt den künftigen Inhaber und den Zielanbieter und wirkt an dessen erforderlichen Bestätigungen mit. Tavorino leitet den Inhaberwechsel und gegebenenfalls Providerwechsel innerhalb von fünf Werktagen, Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage am Sitz Tavorinos, nach Eingang der vollständigen Angaben und Prüfung der Berechtigung ein. Die Abschlussdauer hängt zusätzlich von den Verfahren der beteiligten Anbieter und Registrierungsstellen ab; über bekannte Verzögerungen informiert Tavorino den Kunden. Ab der Übertragung trägt der Kunde die weiteren Domainkosten und die von seinem Zielanbieter berechneten Entgelte. Sonstige Zahlungsansprüche werden gesondert verfolgt und berechtigen nicht zur Zurückhaltung eines geschuldeten Transfers.
Hosting und Inhaltsänderungen enden mit dem Website-Paket, vorbehaltlich Ziffer 7.3. Eine Domainübertragung beendet das Paket nicht automatisch. Nach Paketende hält Tavorino eine noch nicht übertragene Domain mindestens 30 Kalendertage auf eigene Kosten für die Übergabe registriert. Tavorino weist den Kunden bei Vertragsende auf die Übernahmemöglichkeit und diese Frist hin. Ein innerhalb dieser Frist eingegangenes berechtigtes Übertragungsverlangen wird auch danach ausgeführt; bis zu dessen Abschluss wird die Domain aufrechterhalten. Ohne Übertragungsverlangen darf Tavorino die Registrierung erst nach Ablauf der Frist und einer gesonderten Erinnerung mit mindestens 14 Kalendertagen Vorlauf beenden. Die Erinnerung benennt das frühestmögliche Ende und den möglichen Verlust der Domain. Namens- und Kennzeichenrechte des Kunden sowie zwingende gesetzliche Wechsel- und Übertragungsrechte bleiben unberührt.
Höhere Gewalt und länger andauernde Unterbrechungen
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares Ereignis die Leistung verhindert und weder Tavorino noch seine eingesetzten Erfüllungsgehilfen das Ereignis oder seine Folgen durch angemessene und zumutbare Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen verhindern oder überwinden können. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg oder nicht durch eigene Pflichtverletzungen veranlasste behördliche Maßnahmen gehören. Gewöhnliche technische Störungen, Softwarefehler, Kapazitätsengpässe und Ausfälle von Hosting-, Datenbank-, Netzwerk- oder E-Mail-Anbietern gelten nicht allein deshalb als höhere Gewalt. Bei Ereignissen, die einen eingesetzten Dienstleister betreffen, müssen die vorstehenden Voraussetzungen auch hinsichtlich dieses Dienstleisters erfüllt sein. Die Verantwortung für eigenes und nach Ziffer 10 zurechenbares Verschulden bleibt bestehen.
Tavorino informiert betroffene Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform über Ursache, betroffene Leistungen, absehbare Auswirkungen und die voraussichtliche Dauer, soweit diese Angaben verfügbar sind. Wesentliche Änderungen werden ebenfalls mitgeteilt. Tavorino ergreift angemessene und zumutbare Maßnahmen, um die Auswirkungen und mögliche Schäden zu begrenzen, zumutbare Ausweichmöglichkeiten zu prüfen und die betroffenen Leistungen schnellstmöglich wiederherzustellen. Die vereinbarten Datensicherungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
Nur soweit und solange die Leistung durch höhere Gewalt tatsächlich verhindert wird, ist Tavorino von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Nicht betroffene Leistungen sind weiter zu erbringen. Hieraus folgt kein Anspruch auf Vergütung nicht erbrachter Leistungen; gesetzliche Minderungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10 und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Verhindert höhere Gewalt die Nutzung einer gebuchten Leistung vollständig oder in wesentlichem Umfang länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform ohne Kündigungsfrist beenden. Bereits vorausbezahlte Entgelte für die Zeit nach dieser Beendigung werden anteilig erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere eine bereits früher mögliche außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt. Datenexport, Rückgabe und Löschung richten sich weiterhin nach Ziffer 7.3 und der AVV.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde macht bei Registrierung und Abrechnung vollständige und zutreffende Angaben, schützt seine Zugangsdaten und hält Inhalte, Preise, Öffnungszeiten, Kapazitäten, Tischbelegung, Buchungsregeln, Allergene und sonstige Restaurantinformationen aktuell. Rechtswidrige Inhalte sowie eine missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung sind unzulässig.
Der Kunde bleibt gegenüber seinen Gästen alleiniger Anbieter der über Tavorino dargestellten Speisen und Restaurantleistungen. Verträge über Reservierungen, Bestellungen und Bewirtung kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Gästen zustande. Der Kunde ist für die hierfür erforderlichen Pflichtinformationen, Preise, Steuerangaben, Jugendschutz-, Lebensmittel- und Allergeninformationen sowie die Erfüllung der Gastverträge verantwortlich.
Reservierungen und Bestellungen über andere Wege, etwa Telefon oder fremde Portale, gleicht der Kunde mit Tavorino ab, soweit keine automatische Anbindung besteht. Er kontrolliert die Vorgänge regelmäßig entsprechend seinem Geschäftsbetrieb. Ob Reservierungen automatisch bestätigt oder zunächst als Anfrage erfasst werden, richtet sich nach den Einstellungen. Tavorino schuldet weder eine bestimmte Auslastung noch das Erscheinen oder die Zahlung der Gäste. Für eigene Softwarefehler bleibt Ziffer 10 maßgeblich.
Erkennbare Störungen und unbefugte Kontozugriffe meldet der Kunde unverzüglich über den Support oder per E-Mail und stellt zumutbare Informationen zur Untersuchung bereit. Zugangsdaten und Gastzugangsschlüssel dürfen nicht in Supportnachrichten enthalten sein.
Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Rechtsverstöße, Missbrauch oder Sicherheitsgefahren darf Tavorino die betroffenen Funktionen im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren. Grundsätzlich wird der Kunde vorher über Grund und Umfang informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei akuter Gefahr ist eine sofortige Sperrung mit unverzüglicher nachträglicher Information möglich. Nach Wegfall des Grundes wird die Sperrung aufgehoben. Sie bewirkt keine automatische Datenlöschung; gesetzliche Rechte und die Rechte aus Ziffer 7.3 bleiben gewahrt.
6. Preise, Abrechnung und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Es wird die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet oder auf Rechnungen ausgewiesen.
Maßgeblich ist der im Stripe-Checkout unmittelbar vor der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Wiederkehrende Tarife werden monatlich im Voraus abgerechnet. Einmalige Leistungen werden mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung und Bereitstellung von Rechnungen erfolgt über Stripe. Der Kunde ist für zutreffende Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten verantwortlich.
Bei Zahlungsverzug darf Tavorino den kostenpflichtigen Zugriff nach angemessener Vorankündigung vorübergehend einschränken. Die Zahlungspflicht und gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.
6.1 Tarifwechsel
Tarifwechsel werden im Konto ausgewählt und im Stripe-Kundenportal verbindlich bestätigt. Vor der Bestätigung werden der neue Tarif, sein Preis, der Wirksamkeitszeitpunkt und etwaige anteilige Beträge angezeigt. Ein Wechsel in einen teureren Tarif erfolgt nach der Bestätigung zum dort angezeigten Zeitpunkt; die anteilige Preisdifferenz für den verbleibenden Abrechnungszeitraum wird unmittelbar abgerechnet. Der bisherige Abrechnungszyklus bleibt bestehen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleiben der bisherige Tarif und dessen Vergütung maßgeblich.
Eine noch laufende Testphase wird durch einen Tarifwechsel nicht neu gestartet. Für Fälligkeit und Zahlung während der Testphase gelten die vor der Bestätigung angezeigten Angaben. Änderungen eines bereits vorgemerkten Tarifwechsels und die Aufhebung einer Kündigung erfolgen über die Aboverwaltung. Eine einseitige Preiserhöhung für den unveränderten laufenden Tarif ist durch diese Regelung nicht vorgesehen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Kostenpflichtiges Abonnement
Ein kostenpflichtiges Abonnement wird monatlich abgerechnet und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Es kann vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über die im Konto verlinkte Stripe-Aboverwaltung zum Periodenende gekündigt werden. Der konkrete Endtermin wird dort angezeigt. Bis dahin bleiben die gebuchten Funktionen verfügbar. Während einer vereinbarten kostenlosen Stripe-Testphase richtet sich der angezeigte Kündigungstermin nach deren Ende. Mit Ablauf des Abonnements endet der kostenpflichtige Funktionszugriff; das Restaurantkonto bleibt bis zu seiner gesonderten Beendigung bestehen. Es entsteht durch dessen Fortbestand kein neues kostenpflichtiges Abonnement.
Bei einer regulären Kündigung oder einem Kontolöschantrag läuft das Abo bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums weiter; bereits bezahlte Abozeiten werden dafür nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Für einen Anbieterwechsel gilt Ziffer 7.3.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere bei erheblichen Zahlungsrückständen, schwerwiegendem Missbrauch oder fortgesetzten Rechtsverstößen. Bei Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich, sofern diese nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich ist. Die Erklärung kann in Textform erfolgen; Rückgabe und Löschung richten sich nach Ziffer 7.3 und der AVV.
7.2 Restaurantkonto und Kontolöschung
Der kostenlose Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann seine Beendigung und die Kontolöschung in den Kontoeinstellungen auch während eines laufenden Abonnements beantragen. Der Antrag umfasst dessen Kündigung zum regulären Periodenende; bis dahin bleiben die gebuchten Funktionen nutzbar. Offene Tarif-Checkouts oder noch nicht abgeschlossene Stripe-Vorgänge können die Bearbeitung eines Löschantrags vorübergehend verhindern. Im Konto werden solche Hindernisse angezeigt. Ein vorgemerkter Tarifwechsel muss zuvor in der Aboverwaltung entfernt werden. Die gesonderte Beendigung mit Löschung nach Ziffer 7.3 bleibt unabhängig davon möglich.
Nach einem erfolgreich erfassten Löschantrag gilt eine Frist von 30 Tagen. Bis zum Beginn der endgültigen Verarbeitung kann der Kunde den Antrag im Konto zurücknehmen; währenddessen kann er weiterhin seine Kontodaten exportieren. Eine vorgemerkte Abo-Kündigung bleibt bei Rücknahme des Löschantrags bestehen und kann danach in der Aboverwaltung aufgehoben werden. Neue Buchungen und Tarifänderungen sind während eines offenen Löschantrags gesperrt. Nach Fristablauf und vollständigem Aboende wird die endgültige Löschung im nächsten regulären Verarbeitungslauf durchgeführt und der kostenlose Nutzungsvertrag endet. Bei technischen Hindernissen wird die Bearbeitung erneut versucht; der Status ist im Konto einsehbar. Nach der endgültigen Löschung besteht kein Zugang mehr und die entfernten Daten können nicht wiederhergestellt werden.
7.3 Datenexport und Anbieterwechsel
Restaurantstammdaten, Einstellungen, Öffnungszeiten, Speisekarten und Tischpläne sind bis zur Kontolöschung jederzeit kostenlos in den Kontoeinstellungen als JSON exportierbar, auch nach Aboende und ohne Abstimmung. Dieser automatische Download enthält keine Gästedaten, Reservierungen, Bestellungen, Supportverläufe, persönlichen Kontodaten oder Vertrags- und Zahlungsdaten. Für die gesonderte sichere Rückgabe oder Übertragung weiterer vorhandener, vertraglich zustehender Daten wenden sich Kunden oder bevollmächtigte Dritte an den Support. Der Umfang gesetzlicher und vertraglicher Rückgabe- und Wechselrechte bleibt bestehen. Rechtmäßig gelöschte oder anonymisierte Angaben sind nicht rekonstruierbar. Weitere vorhandene, vertraglich zustehende Inhalte, etwa Website-Dateien, werden sicher im Originalformat übergeben.
Tavorino unterstützt Kunden und bevollmächtigte Dritte beim Export und der sicheren Übergabe und erklärt das Exportformat. Die Exportdokumentation beschreibt Datenstrukturen, Schnittstelle und Grenzen. Einrichtung, Konfiguration und Datenimport in der Zielsoftware einschließlich Anpassungen an deren Datenmodell übernimmt der Kunde oder Zielanbieter; Tavorino schuldet diese Arbeiten nicht. Automatische Synchronisation oder Funktionsgleichheit wird nicht zugesagt. Zwingende gesetzliche Wechsel- und Interoperabilitätspflichten bleiben unberührt.
Ausgenommen sind Passwörter und Hashes, Sitzungs-, Verifizierungs-, Gastzugangs- und API-Schlüssel, interne Sicherheits- und Missbrauchserkennungsdaten, Betriebs- und Fehlerprotokolle sowie Tavorinos Plattform-Quellcode und Infrastruktur. Rechte Dritter bleiben geschützt; erforderliche Kundendaten werden ohne geschützte Bestandteile bereitgestellt. Ein gesetzlich geschuldeter Wechsel darf dadurch nicht behindert werden.
Wechselverlangen zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IT sind in Textform an tavorinoapp@gmail.com zu richten. Für Wechsel und Beendigung mit Löschung ohne Wechsel gilt bei einem laufenden Abo eine Ankündigungsfrist bis zum Ende des aktuellen Abrechnungs- oder Testzeitraums, höchstens ein Abrechnungsmonat ab Eingang des berechtigten Verlangens. Ohne laufendes Abo entfällt die Frist. Nach ihrem Ablauf beginnt beim Wechsel ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Tavorino stimmt die Übergabe nach Berechtigungsprüfung ab. Der Kunde benennt das Ziel, wirkt mit und bestätigt den Abschluss. Er darf den Übergangszeitraum einmalig für seine Zwecke angemessen verlängern. Ist der Abschluss binnen 30 Tagen technisch unmöglich, begründet Tavorino dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang und nennt eine Ersatzfrist von höchstens sieben Monaten. Im Übergang gelten Vertrag und Leistungen fort. Tavorino wahrt mit gebotener Sorgfalt Betriebskontinuität und Sicherheit und meldet bekannte Risiken und Einschränkungen rechtzeitig.
Der betroffene Vertrag endet mit erfolgreichem Wechsel; Tavorino bestätigt dies. Dienstentgelte fallen bis dahin an, bei Teilmonaten anteilig nach Kalendertagen des Abrechnungszeitraums. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Export, Schnittstelle, Dokumentation und Wechselunterstützung sind kostenlos, auch bei paralleler Anbieternutzung. Eine Entschädigung für vorzeitige Beendigung entfällt.
Verlangt der Kunde stattdessen in Textform an tavorinoapp@gmail.com ausdrücklich die Beendigung des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes mit anschließender Löschung ohne Anbieterwechsel, endet der betroffene Vertrag mit Ablauf der vorstehend geregelten Ankündigungsfrist oder zu einem darin genannten späteren Zeitpunkt. Tavorino prüft die Berechtigung und bestätigt das Vertragsende; die Prüfung verschiebt den Beendigungszeitpunkt eines berechtigten Verlangens nicht. Bis dahin bleiben die gebuchten Leistungen und ihre Vergütung bestehen; ab Vertragsende fallen keine weiteren Dienstentgelte an. Für den regulär auslaufenden, bezahlten Abrechnungszeitraum wird keine anteilige Erstattung zugesagt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Anschließend erfolgt die Löschung nach Berechtigungsprüfung unverzüglich gemäß der AVV, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Die 30-Tage-Frist und technischen Voraussetzungen aus Ziffer 7.2 gelten für diesen Weg nicht. Die bloße Löschung einzelner Daten beendet keinen Vertrag.
Nach dem Übergangszeitraum bleiben die Exportdaten mindestens 30 Kalendertage kostenlos gesichert abrufbar; reguläre Löschläufe verkürzen diese Frist nicht. Danach werden Kundendaten und digitale Vermögenswerte gelöscht, außer bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder vereinbarten weiteren Leistungen. Beendigung, Rückgabe und Löschung erfolgen über den Support unabhängig von den technischen Voraussetzungen aus Ziffer 7.2. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte
Tavorino räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die bereitgestellte Software für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Rechte an vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Er räumt Tavorino die zur Bereitstellung und Ausspielung technisch notwendigen Rechte für die Vertragsdauer ein und sichert zu, über diese Rechte zu verfügen. Eine Nutzung von Kundeninhalten als Werbereferenz bedarf einer gesonderten Zustimmung.
Die Nutzung durch berechtigte Beschäftigte für den Betrieb des Kunden ist gestattet. Weiterverkauf, Unterlizenzierung und unberechtigte Zugriffe auf fremde Daten sind unzulässig. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und zwingende Rechte, insbesondere zur Interoperabilität nach dem Urheberrechtsgesetz und zum Datenexport nach Ziffer 7.3, bleiben unberührt.
Für übergebene Website-Projekte gelten die Nutzungsrechte aus Ziffer 2.3; die Beschränkung auf die Vertragsdauer und das Verbot der Unterlizenzierung hindern deren Bearbeitung und Hosting durch beauftragte Anbieter nicht. Die Domainnutzung richtet sich gesondert nach Ziffer 4.
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter durch bereitgestellte Inhalte, stellt er Tavorino von darauf beruhenden berechtigten Ansprüchen und erforderlichen, angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Tavorino informiert ihn unverzüglich, ermöglicht seine Mitwirkung an der Verteidigung und erkennt ohne seine Zustimmung keine Ansprüche an oder schließt Vergleiche. Eine Mitverantwortung Tavorinos wird berücksichtigt.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Tavorino personenbezogene Daten von Gästen oder anderen Personen im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die bei der Registrierung ausdrücklich elektronisch angenommene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. AGB und AV-Vertrag werden über eine gemeinsame, ausdrücklich beide Dokumente benennende Erklärung angenommen. Die AVV ist eine eigenständige Vereinbarung und geht bei Widersprüchen zu diesen AGB für die Auftragsverarbeitung vor. Die eingesetzten Anbieter sind in der Unterauftragnehmerliste aufgeführt. Weitere Informationen zur Verarbeitung eigener Konto- und Abrechnungsdaten enthält die Datenschutzerklärung.
Der Kunde erfüllt gegenüber seinen Gästen die eigenen Datenschutzpflichten, insbesondere Informationen und eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Soweit er Gästedaten für werbliche Nachrichten nutzt, beachtet er zusätzlich die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Die Pflichten Tavorinos aus der AVV bleiben unberührt.
10. Haftung
Tavorino haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit auf die zeitweise Überlassung der Software Mietrecht anwendbar ist, wird ausschließlich die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen. Die vorstehend geregelten Fälle unbeschränkter oder zwingender Haftung, insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien, bleiben unberührt. Die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzungen richtet sich weiterhin nach den vorstehenden Regelungen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Minderung und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11. Änderungen dieser AGB
Für neue Buchungen gilt die jeweils vor Vertragsschluss angezeigte Fassung. Änderungen laufender Verträge erfolgen nur aufgrund einer Vereinbarung, einer gesetzlichen Grundlage oder eines in diesen AGB wirksam geregelten Änderungsrechts. Schweigen des Kunden gilt nicht ohne ausdrückliche rechtliche Grundlage als Zustimmung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gladbeck ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.